Corona-Informationen Schuljahr 2021/22
22.04.2022 – Veränderte Regelungen zur Verkürzung der Isolation
Anders, als im letzten Elternbrief des Kultusministers zu lesen, gibt die aktuelle Rundverfügung mit Datum vom 22.04. neue Regelungen zur Verkürzung einer Corona-bedingten Isolation von Schülerinnen und Schülern vor:
Eine Verkürzung der häuslichen Isolation ist auf sieben Kalendertage (entspricht fünf Schultagen) möglich. Dazu muss ein negatives Antigenschnelltestergebnis oder ein negativer PCR-Test vorliegen.
Die Tests zur Verkürzung der Absonderungspflicht müssen in einem Testzentrum, einer Apotheke oder in einer Arztpraxis vorgenommen und offiziell bescheinigt werden. Sie sind für die Betroffenen kostenlos. Ein zuhause durchgeführter Selbsttest ist nicht ausreichend.
19.04.2022 – Elternbrief des Kultusministers zu den aktuellen Regelungen nach den Osterferien
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
hier finden Sie den aktuellen Elternbrief des Kultusministers zu den Corona-Regelungen nach den Osterferien. Es gibt keine Änderungen gegenüber den vor den Ferien angekündigten Lockerungs-Schritten.
18.03.2022 – Elternbrief des Kultusministers zum aktuellen Lockerungs-Plan
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
hier finden Sie den aktuellen Elternbrief des Kultusministers zu den geplanten Lockerungs-Schritten in den kommenden Wochen.
Hier können Sie die zugehörigen “Exit-Pläne” Nummer 1 und Nummer 2 herunterladen.
24.02.2022 – Morgendliches Testen ab dem 07. März
Ab dem 07.03. testen sich alle Schülerinnen und Schüler ohne Booster-Impfung drei Mal wöchentlich.
Im Fall von ABIT (ein Kind testet sich morgens positiv), testen sich ausnahmslos alle Schülerinnen und Schüler der Lerngruppe an fünf aufeinanderfolgenden Tagen (oder so lange, bis der PCR Test des positiv getesteten Kindes negativ ist).
21.02.2022 – Elternbrief des Kultusministers zum Lockerungs-Fahrplan bis Mai
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
das Land Niedersachsen hat einen Fahrplan für die Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen in Schule beschlossen.
Hier finden Sie den zugehörigen Elternbrief des Kultusministers.
Hier finden Sie eine Übersicht über die geplanten Lockerungen.
14.02.2022 – Versetzung und freiwilliges Zurücktreten
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
hier finden Sie den aktuellen Erlass zur Versetzung unter Corona-Bedingungen sowie die Regelungen zum freiwilligen Zurücktreten.
01.02.2022 – Erlass zur Organisation des Distanzlernens
Für den Fall eines erneuten – auch Lerngruppen-bezogenen – Distanzlernens gilt mit Wirkung vom 28.01.2022 dieser Erlass.
26.01.2022 – Elternbrief des Kultusministers zur Testung nach den Halbjahresferien
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
hier finden Sie den aktuellen Elternbrief des Kultusministers zur Teststrategie nach den Halbjahresferien.
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
wie Sie auch dem Schreiben des Kultusministers entnehmen konnten, dürfen alle schulischen Veranstaltungen ab sofort nur noch als 3G-Veranstaltungen durchgeführt werden.
Dies betrifft auch den anstehenden Elternsprechtag.
In der Rundverfügung des Landes Niedersachsen heißt es hierzu:
„Die Teilnahme an Elternabenden, Elternsprechtagen und ähnlichen Veranstaltungen sowie die Mitwirkung in schulischen Gremien setzt ein negatives Testergebnis (PCR-Test 48 Std. gültig oder PoC-Antigen-Test 24 Std. gültig) oder einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis voraus.“
Zur leichteren Kontaktnachverfolgung bitten wir Sie um Registrierung bei luca an den Eingangstüren. Dies ist aber nicht verpflichtend, eine Angabe der Kontaktdaten über ein ausliegendes Formular ist ebenso möglich.
10.11.2021 – Elternbrief und neuer Rahmenhygieneplan
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
zur aktuellen Corona-Lage in Schulen gibt es einen neuen Elternbrief des Kultusministers, den Sie hier herunterladen können.
Ebenso haben wir hier für Sie den neuen Rahmen-Hygieneplan Schule eingestellt, der die aktuellen Regelungen für Schulen enthält.
29.10.2021 – Schulstart nach den Herbstferien
Wie bereits angekündigt, bleibt es bei den vorgesehenen Schutzmaßnahmen für die Zeit nach den Herbstferien:
- Die tägliche Testung wird fortgesetzt.
- Neu ist, dass sich ab dem 01.02. auch bereits geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler testen müssen. Lediglich für Schülerinnen und Schüler mit Booster-Impfung entfällt die Testpflicht.
- Nach den Ferien besteht bis auf Weiteres eine tägliche Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler, die nicht vollständig geimpft bzw. genesen sind. Getestet wird morgens zu Hause, die Selbsttests der ersten Woche wurden vor den Ferien über die Schule zur Verfügung gestellt. Die Bescheinigungen über das negative Testergebnis legen die Schülerinnen und Schüler wie gewohnt der Lehrkraft vor Unterrichtsbeginn vor. Bei einem positiven Selbsttest ist die Schulleitung noch vor Unterrichtsbeginn zu informieren.
- Das anlassbezogene Intensivtesten (ABIT), welches bei einem positiven Selbsttest für die gesamte Lerngruppe inklusive Geimpfter und Genesener fünftägige Testungen vorsieht, bleibt bestehen. Zudem bleibt es bei dem freiwilligen Testangebot für geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler.
- Schulisches Personal, was nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss bei Betreten des Schulgebäudes einen Negativtest bei sich führen. Die Schulleitung bietet zweimal in der Woche ein Testangebot an, die übrigen Tests liegen in der Eigenverantwortung der Beschäftigten. Achtung: Eine Negativbescheinigung wird nur von offiziellen Testzentren anerkannt. Unternehmen oder auch Schulen dürfen nur für das eigene Personal Bescheinigungen zur Erfüllung dienstlicher Pflichten aushändigen.
- Es besteht eine durchgängige OP-Maskenpflicht für alle. Wir würden uns sicherer fühlen, wenn auch die Schülerinnen und Schüler eine FFP 2 Maske tragen könnten.
- zur 3G-Regelung am Arbeitsplatz,
- einem veränderten Testverfahren bei positiven Tests in einer Lerngruppe,
- Veranstaltungen mit Externen (hier auch Elternsprechtage) und
- eventuell geplanten Schulfahrten.
- In der ersten Schulwoche vom 01.11. bis 05.11.2021 muss täglich getestet werden. Ausgenommen sind wie bisher Geimpfte und Genesene, sofern ein gültiger Nachweis hierfür vorliegt.
- Ab dem 08.11. wird dann wieder dreimal in der Woche (Montag, Mittwoch und Freitag) getestet.
- Die Maskenpflicht im gesamten Schulgebäude und im Unterricht bleibt bestehen.
- Wir erbitten zum ersten Schultag einen offiziellen Impf- oder Genesenen-Nachweis, sofern Ihr Kind zu dieser Gruppe gehört. Die Klassenleitungen werden diese Nachweise erfragen, da davon die Testpflicht abhängig ist.
- Schülerinnen und Schüler, die keinen Impf- oder Genesenen-Nachweis vorlegen können, unterliegen der vom Land Niedersachsen vorgegebenen Testpflicht. An den ersten sieben Schultagen (02.-10.09.) müssen die Schülerinnen und Schüler sich täglich testen und dies nach dem bisherigen Verfahren nachweisen. Nach dem 10.09. müssen die Schülerinnen und Schüler jeweils Montag, Mittwoch und Freitag einen negativen Selbsttest nachweisen. (Die Abschnitt zum Nachweis werden wie bisher ausgeteilt oder können hier heruntergeladen werden.) Schülerinnen und Schüler, die weder einen Impf- oder Genesenen-Nachweis noch an den vorgegebenen Tagen einen Selbsttest-Nachweis erbringen, sind vom Unterricht ausgeschlossen.
- Mit Schulbeginn gilt für alle Klassenstufen eine generelle Maskenpflicht auch im Unterricht. Für Pausen zum Absetzen der Maske wird gesorgt. In den Pausenzonen im Außenbereich gibt eine keine Pflicht zum Tragen einer Maske mehr.
- Eine Befreiung vom Präsenzunterricht ist nicht mehr möglich. Über die besonderen Ausnahmen in Härtefällen informieren Sie sich bitte hier auf der Seite des Kultusministeriums. Das erforderliche Formular können Sie hier herunterladen.
- täglichen Testpflicht vom 02. – 10.09.2021
- Befreiung vom Unterricht nur noch in Ausnahme- und besonderen Härtefällen
- Maskenpflicht im Unterricht