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iPads: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Ab dem Schuljahr 2026/27 stattet das Land Niedersachsen die Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen kostenfrei mit digitalen Endgeräten aus. Die Bestellung und Ausgabe der Geräte erfolgt durch die Schule. Alle wichtigen Fragen zum Thema beantworten wir hier:  

I. Fragen zu technischen Aspekten und der Beschaffung

Wann und in welchen Jahrgängen werden an der Oberschule Ebstorf iPads für Schüler eingeführt?

Seit dem Schuljahr 2022/23 wurden aufsteigend ab Klasse 7 schülereigene elternfinanzierte iPads für die Nutzung im Unterricht eingeführt.
Mit Beginn des Schuljahres 2026/27 erhalten die Schülerinnen und Schüler die iPads als Leihgerät vom Land Niedersachsen.

Welche Endgeräte werden eingeführt?

Die Geräte (iPad 11. Generation, 128GB, Wifi-only) werden mit einer Tastaturhülle, einem Smart-Pen sowie einem USB-C-Netzteil ausgegeben.

Wie bekomme ich ein iPad für mein Kind?

Die Geräte werden durch die Schule bestellt und zu Beginn des Schuljahres an den 7. Jahrgang ausgegeben.

Die Geräte werden Schülerinnen und Schüler im Leihverfahren zur Verfügung gestellt. Die Schülerin bzw. der Schüler nutzt das zugeteilte digitale Endgerät während der gesamten Verweildauer an unserer Schule Wird ein Schuljahr wiederholt, verlängert sich der Nutzungszeitraum entsprechend.

Für die Ausgabe unterschreiben die Erziehungsberechtigten einen Leihvertrag, der u. a. die Verpflichtung zum sorgfältigen Umgang mit dem Gerät beinhaltet. Darin sind Nutzungsbedingungen und Haftungsfragen geregelt. Bei Beschädigung oder Verlust können Regressansprüche gegenüber Schülerinnen und Schülern bzw. deren Erziehungsberechtigten entstehen.

Darf ich auf meinem iPad auch Spiele und eigene Apps installieren?

Alle schulisch relevanten Apps sowie Updates für diese werden zur Verfügung gestellt.
Eine private Installation von Anwendungen ist nicht möglich. 

Ich habe bereits ein eigenes Endgerät. Kann ich dieses auch nutzen?

Für die schulische Nutzung ist die Einbindung des Gerätes in die schulische IT-Infrastruktur des Landkreises notwendig. Im Zuge der Geräteausstattung durch das Land werden künftig keine privaten Geräte mehr in das System aufgenommen. 

Warum werden die iPads über den Schulträger verwaltet?

Die Administration erfolgt über den Schulträger, damit sichergestellt ist, dass die Geräte mit den erforderlichen Apps bestückt sind, diese auf dem aktuellen Stand gehalten werden und die Lehrkräfte für den Unterricht den Zugriff auf Apps erlauben oder sperren können. Damit ist auch gewährleistet, dass die Geräte in Klassenarbeiten und Klausuren eingesetzt werden können.

Brauche ich eine eigene Apple-ID?

Eine eigene Apple-ID ist nicht notwendig. Auf den Geräten, die ab dem Schuljahr 2026/27 ausgegeben werden, ist die Nutzung einer privaten Apple-ID nicht möglich.

Warum werden Apple-Geräte vorgegeben?

Die Entscheidung für die Anschaffung von Apple-Produkten basiert auf vielfachen Erfahrungen und Erprobungen in den letzten Jahren durch viele Schulen, die sich für die Einführung von 1:1-Ausstattungen entschieden haben. Dabei hat sich gezeigt, dass hinsichtlich der folgenden Punkte die Apple-Produkte zurzeit nahezu konkurrenzlos sind:

  • Zuverlässige und stabile Administration und Installation von Apps über einen zentralen MDM-Server
  • Einfache und zuverlässige Steuerung der Tablets durch die Lehrkraft (Begrenzung der zu nutzenden Apps, Freigabe des Internets, Prüfungsmodus (in Klassenarbeiten, im Abitur)
  • Großes Angebot an schulbezogenen LearningApps
  • Intuitive Nutzung
  • Stabilität des Systems / Langfristige Versorgung mit (Sicherheits-) Updates
  • Lange Akkulaufzeit über einen ganzen Schultag

II. Fragen zur Finanzierung

Was kosten die iPads?

Die Tabletgeräte (iPad (11. Generation, 128GB, Wifi-only) werden kostenfrei nach Unterzeichnung des Leihvertrages ausgegeben.

Wer trägt die Kosten bei Beschädigung oder Verlust?

Die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz mutwillig oder grob fahrlässig beschädigter Geräte tragen die Erziehungsberechtigten nach den gesetzlichen Vorgaben.

Im Verlustfall, z. B. durch Diebstahl oder Raub, ist die Schule umgehend zu informieren. Im Falle eines Diebstahls erstatten die Eltern bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler Anzeige bei der Polizei.

Um Chancengleichheit und faire Unterrichtsbedingungen stets zu gewährleisten, erhält die Schülerin oder der Schüler umgehend ein Ersatzgerät. Hierfür ist ein neuer Ausleihvertrag erforderlich.

Sollte ich eine separate Versicherung für das Leihgerät abschließen?

Regressansprüche gegenüber Schülerinnen und Schülern bzw. deren Erziehungsberechtigten entstehen i. d. R. nur im Falle einer grob fahrlässigen oder mutwilligen Beschädigungen des Gerätes. In diesen Fällen haften jedoch auch private Haftpflichtversicherungen nicht! Halten Sie hier ggf. Rücksprache mit Ihrem Versicherer.

Was ist mit dem Taschenrechner? Wird dieser noch benötigt?

Um weiterhin nicht ausschließlich mit dem iPad zu arbeiten, sondern auch in einer anderen Lernumgebung arbeitsfähig zu sein, hat sich die Fachkonferenz Mathematik entschieden, auch weiterhin einen Taschenrechner anschaffen zu lassen.
Hier genügt aber zukünftig ein kostengünstiges Modell.

III. Sonstige Fragen

Werden alle Bücher durch digitale Literatur ersetzt?

Mit der Einführung auf schülereigene iPads sind wir auch komplett auf digitale Schulbücher umgestiegen. Mit Block und Schreibwerkzeug befinden sich zusammen dem iPad damit immer alle benötigten Materialien für den Unterricht im Schulrucksack.
Eine Ausnahme bildet derzeit noch das Fach Französisch, in dem schuljahresübergreifend mit einem gedruckten Lehrwerk gearbeitet wird.

Kann ich das Endgerät auch in Klassenarbeiten und Klausuren verwenden?

Durch die zentrale Verwaltung der iPads durch die Schule kann eine Lehrkraft die Geräte in ihrem Funktionsumfang so einschränken, dass ausschließlich die für die Klausur notwendigen Apps aktiv sind, wodurch eine Nutzung in Klassenarbeiten möglich ist.

Welche Verpflichtungen gehen Eltern ein?

Erziehungsberechtigte stellen sicher, dass ihr Kind täglich ein funktionsfähiges und vollständig aufgeladenes digitales Endgerät mit in die Schule bringt. Dies gehört zur erforderlichen zweckentsprechenden Ausstattung (§ 71 Abs. 1 NSchG).

Ein nicht einsatzbereites Gerät kann Auswirkungen haben auf…

  • das Arbeitsverhalten (Selbstständigkeit, Verlässlichkeit, Mitarbeit),
  • das Sozialverhalten (Regelbefolgung) und
  • die Leistung (z. B. sachgerechter Umgang mit Hilfsmitteln, Präsentationen, Dokumentationen) haben (vgl. MK 2023, 3.8.1 und 3.8.2; „KC Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung“).
Können Lehrkräfte auf das Gerät meines Kindes zugreifen?

Über die Anwendung Apple Classroom ist eine Einsichtnahme in den aktuellen Bildschirm des Tablets möglich. Die geöffnete App wird angezeigt, eine Einsicht in die gespeicherten eigenen Dateien ist zu keiner Zeit möglich. Erfolgt eine solche Einsichtnahme, wird dies auf dem Gerät durch eine Kennzeichnung den Nutzenden kenntlich gemacht. Eine derartige Kontrolle ist nur in räumlicher Nähe zur Lehrkraft möglich und nicht im häuslichen privaten Bereich.

Auf welche Daten haben Administratoren Zugriff?
Administratoren haben KEINEN Zugriff auf:Administratoren können die folgenden Daten einsehen:
Inhalte
Kalender
Adressbuch
Mails und Kontakte
Browserverlauf
Namen gespeicherter Dateien
Inhalte gespeicherter Dateien
Nachrichten
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Gerätename
Modell: Name & Nummer
Seriennummer / MAC / IPiOS-Version
alle installierten Programme
Ladezustand
Speicher: gesamt & verfügbar
eingetragener Besitzer
Zeitpunkt der letzten Onlineverbindung
Datum der Installation
installierte Profile
Steuerung durch Lehrkräfte
Was passiert bei einem Schulwechsel (z. B. Umzug oder Wechsel auf eine andere Schule)?

Eine planmäßige Rückgabe des Geräts erfolgt

  • am Ende der Schulzeit sowie
  • beim Schulwechsel