Anträge auf Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern müssen rechtzeitig (mind. 7 Tage vor dem Beurlaubungsdatum) bei der Schulleitung eingereicht werden.
Das erforderliche Formular können Sie entweder auf dieser Seite herunterladen, oder Sie erhalten es im Sekretariat.
Dem Antrag sind aussagekräftige Nachweise beizufügen, damit über die Befreiung vom Unterricht entschieden werden kann.
Sie erhalten nach Antragsstellung einen schriftlichen Bescheid über die Genehmigung oder Ablehnung.
Nach § 58 Abs. 2 und § 63 des niedersächsischen Schulgesetzes besteht für alle Schüler/-innen eine Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht. Von dieser Teilnahmepflicht kann Ihr Kind nur gemäß Abs. 3.2 der Ergänzenden Bestimmungen zum Rechtsverhältnis zur Schule und zur Schulpflicht befreit werden.
Eine Befreiung vom Unterricht kann nur aus wichtigen Gründen auf Antrag der Erziehungsberechtigten erfolgen.
Vor und nach Ferien darf eine Beurlaubung nur ausnahmsweise bei nachgewiesener persönlicher Härte erteilt werden. Höhere Kosten zum regulären Ferienstart stellen dabei ausdrücklich keine persönliche Härte dar.
Wichtige Gründe für eine Unterrichtsbefreiung können z. B. sein:
- Persönliche Anlässe (z.B. Hochzeit etc.)
- Sportliche Veranstaltungen im Rahmen der Talentförderung (besondere Einladung des Verbandes vorlegen)
- Führerscheinprüfungen (Bescheinigung vorlegen)
- Mutter-Kind-Kur (Genehmigung der Krankenkasse ohne medizinische Hinweise oder Bestätigung vom Kurort vorlegen)
- Sportbefreiungen (z.B. auf Grund von einer Verletzung)
Grundsätzlich gilt: Bei einer Beurlaubung muss der versäumte Unterricht eigenständig nachgearbeitet werden.
Klassenarbeiten werden nach individueller Absprache mit der Lehrkraft nachgeholt.
Zu beachten: Die beurlaubten Tage zählen als (entschuldigte) Fehltage auf dem Zeugnis.
Hier können Sie das Antrags-Formular herunterladen: