Das klassische „Hitzfrei“ für alle von früher gibt es in dieser Form nicht mehr.
Ausschlaggebend bei der Entscheidung über Hitzefrei sind immer die Gegebenheiten vor Ort, genauer: die Raumtemperaturen der einzelnen Klassenräume.
Folgende Maßnahmen sind hier vom Land verbindlich vorgesehen:
Raumtemperaturen über 26 °C
- Nutzung vorhandener Verschattung (z. B. Jalousien oder Vorhänge)
- Lüftung in den frühen Morgenstunden, Nachtauskühlung
- Verlängerte oder zusätzliche Pausen
- Regelmäßige Trinkpausen
- Anpassung des Stundenplans, ggf. Verkürzung des Unterrichts
- Verzicht auf körperlich anstrengende Aktivitäten
- Hinweis auf geeignete, leichte Kleidung
Raumtemperaturen über 30 °C
Die Maßnahmen ab 26 °C (siehe oben) müssen verstärkt werden:
- Intensivierung der Belüftung durch Öffnen der Fenster oder Nutzung von Ventilatoren,
- Unterrichtsräume mit besserer Kühlung nutzen
Raumtemperaturen über 35 °C
Der Raum ist nicht mehr als Unterrichtsort geeignet.
Wenn aus organisatorischen Gründen kein Hitzefrei gewährt werden kann, sind alternative
Maßnahmen zu ergreifen, um einen sicheren und gesundheitlich unbedenklichen Aufenthalt in
der Schule zu ermöglichen. Dazu zählen z. B.:
- Betreuung in deutlich kühleren Räumen
- Reduktion der Unterrichtszeit auf ein Minimum
- Ruhe- und Rückzugsangebote
Bevor also eine Klasse tatsächlich Hitzefrei bekommt, muss mindestens noch nach kühleren Räumen gesucht werden.
