Schulform Oberschule

STRUKTUR DER OBERSCHULE

Die Oberschule schließt an die Grundschule an und umfasst die Schuljahrgänge 5 bis 10. Sie wurde in Niedersachsen als neue Schulform ab Schuljahresbeginn 2011/12 beginnend mit der Einrichtung des 5. Schuljahrgangs errichtet.

Die Oberschule kann überwiegend schulzweigbezogen, teilweise schulzweigübergreifend oder fachleistungsdifferenziert ausgerichtet werden. Sie greift damit Elemente von Haupt- und Realschule, des Gymnasiums sowie kooperative und teilweise integrierte Elemente der Gesamtschule auf. Die Oberschule optimiert und kombiniert diese Ansätze durch eine konsequente berufspraktische und berufsorientierende Ausrichtung, insbesondere in den Schuljahrgängen 9 und 10, und die konsequente Verklammerung mit der Oberstufe am beruflichen oder allgemein bildenden Gymnasium sowie an einer Gesamtschule. Gleichzeitig antwortet sie mit der Einbindung sozialpädagogischer Fachkräfte und der Möglichkeit des teilweise gebundenen Ganztagsschulangebots auf die bildungspolitischen Zukunftsfragen.

Es ist das Ziel der Oberschule, den Schülerinnen und Schülern eine grundlegende, erweiterte oder vertiefte Allgemeinbildung zu vermitteln und ihnen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen eine individuelle Schwerpunktbildung zu ermöglichen. Die Arbeit in der Oberschule zielt auf die Entwicklung der gesamten Persönlichkeit. Sie stärkt Grundfertigkeiten, selbstständiges Lernen und fördert soziales Lernen im Unterricht sowie durch ein gemeinsames Schulleben. An der Oberschule sollen die Schülerinnen und Schüler die Qualifikationen erwerben, mit denen sie ihren Bildungsweg berufs-, aber auch studienbezogen fortsetzen können.

Jede Oberschule bietet neben einem berufspraktischen Schwerpunkt in den Schuljahrgängen 9 und 10 im Wahlpflichtbereich sowie zusätzlich zum Profil Fremdsprache mindestens eines der Profile Wirtschaft, Technik oder Gesundheit und Soziales an.

Die Schülerinnen und Schüler der Oberschule erhalten ab dem 5. Schuljahrgang durchgängig Unterricht im Fach Englisch als 1. Fremdsprache. Die 2. Fremdsprache Französisch  wird als Wahlpflichtkursangebot vom 6. bis zum 10. Schuljahrgang angeboten.

UNTERRICHT IN DER OBERSCHULE

Das Unterrichtsangebot der Oberschule besteht aus Pflichtunterricht, Wahlpflichtunterricht und wahlfreiem Unterricht. Pflicht- und Wahlpflichtunterricht sind für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich. Den Kern des Pflichtunterrichts bilden die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch. Die Fächer werden wegen ihrer grundlegenden Bedeutung mit jeweils fünf Wochenstunden (Deutsch und Mathematik) bzw. vier Wochenstunden (Englisch) im 5. Schuljahrgang sowie jeweils vier Wochenstunden in den Schuljahrgängen 6 bis 10 unterrichtet.

Im jahrgangsbezogenen Unterricht erfordern unterschiedliche Lernvoraussetzungen und individuelles Lernverhalten der Schülerinnen und Schüler differenzierende Lernangebote und Lernanforderungen. Entsprechend ihrer individuellen Leistungsfähigkeit und Arbeitsweise werden die Schülerinnen und Schüler durch innere und äußere Differenzierung im Unterricht gefördert.

In den Fächern mit äußerer Fachleistungsdifferenzierung wird der Unterricht auf zwei Anforderungsebenen erteilt, denen folgende Kerncurricula (Lehrpläne) zugrunde liegen:

  • grundlegende Anforderungsebene (G-Kurs): Kerncurricula der Hauptschule,
  • erhöhte Anforderungsebene (E-Kurs): Kerncurricula der Realschule.

Kurszuweisungen und -umstufungen sind pädagogische Maßnahmen. Dabei wird über die Noten hinaus die Gesamtpersönlichkeit der Schülerin oder des Schülers berücksichtigt. Die Entscheidungen trifft die Klassenkonferenz auf Vorschlag der Fachlehrkraft; die Erziehungsberechtigten werden rechtzeitig informiert.

PROFILE, SCHWERPUNKTE UND WAHLMÖGLICHKEITEN

Es ist das Ziel der Oberschule, den Schülerinnen und Schülern entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen eine individuelle Schwerpunktbildung zu ermöglichen. Dazu dienen ab dem 6. Schuljahrgang der durchgehende Wahlpflichtunterricht und ab dem 9. Schuljahrgang die so genannten Profile und der berufspraktische Schwerpunkt.

Das Wahlpflichtunterrichtsangebot umfasst in den Schuljahrgängen 6 bis 10 grundsätzlich vier Wochenstunden.

Im Wahlpflichtbereich richtet die Oberschule in den Schuljahrgängen 9 und 10 so genannte Profile ein. Sie ermöglichen den Schülerinnen und Schülern eine individuelle Schwerpunktsetzung. Neben der 2. Fremdsprache bietet die Oberschule im Wahlpflichtbereich mindestens eines der Profile Wirtschaft, Technik oder Gesundheit und Soziales an. Die Profile Wirtschaft, Technik sowie Gesundheit und Soziales korrespondieren mit den in Niedersachsen angebotenen Fachrichtungen des Beruflichen Gymnasiums. Das Angebot zur Profilbildung richtet sich nach den organisatorischen, personellen und sächlichen Gegebenheiten der einzelnen Schule.

BERUFSORIENTIERUNG UND BERUFSVORBEREITUNG IN DER OBERSCHULE

Zur Berufsorientierung an allgemein bildenden Schulen – so auch an der Oberschule – gehören Kenntnisse über die Arbeits- und Wirtschaftswelt und Praxiserfahrungen. Die Schülerinnen und Schüler sollen Ausbildungsfähigkeit und Berufswahlkompetenz erwerben, sie sollen die eigenen Kompetenzen und ihre Leistungsfähigkeit mit beruflichen Anforderungen abgleichen. Dies ist Grundlage für einen gelingenden Übergang von der Schule in den Beruf.

Zur Vermittlung dieser Kenntnisse und Fähigkeiten sind systematische, zielorientierte Bildungsmaßnahmen in Verbindung mit Praxiserfahrungen erforderlich. Die Schulen können diesen Auftrag nur mit Unterstützung durch Kammern, Wirtschaftsverbände, Betriebe, die Bundesagentur für Arbeit und durch Mitarbeit der Erziehungsberechtigten erfüllen.

Maßnahmen zur beruflichen Orientierung und beruflichen Bildung an Praxistagen in der Oberschule sind unter anderem  Schülerbetriebspraktika, Erkundungen,  Unterricht in Kooperation mit berufsbildenden Schulen, berufspraktische Projekte, Schülerfirmen sowie praxisorientierte Lernphasen innerhalb des Fachunterrichts.

Die Oberschule bietet ab dem 7. Schuljahrgang berufsorientierende und ab dem 9. Schuljahrgang auch berufsbildende Maßnahmen an.

Jede Oberschule führt im 8. Schuljahrgang ein Kompetenzfeststellungsverfahren für Schülerinnen und Schüler durch. Die Ergebnisse sind Grundlage der berufsorientierenden und berufsbildenden Maßnahmen und geben Hinweise für die individuelle Förderung und die Berufswegeplanung der Schülerinnen und Schüler.

In den Schuljahrgängen 9 und 10 erfolgt eine Schwerpunktbildung

  • mit eher berufspraktischem Unterricht auch in Kooperation mit berufsbildenden Schulen, Kammern, Betrieben und anderen Einrichtungen zur Vorbereitung auf den Eintritt in eine berufliche Ausbildung sowie den Übergang in das berufsbildende Schulwesen;
  • mit der Einrichtung der Profile Technik, Wirtschaft, Gesundheit und Soziales zur Vorbereitung auf den Eintritt in eine berufliche Ausbildung oder den Übergang in das berufsbildende Schulwesen (Fachoberschulen, Berufliche Gymnasien), aber auch in das allgemeinbildende Gymnasium.

Schülerinnen und Schüler des Profilangebots nehmen an mindestens 30 Praxistagen, Schülerinnen und Schüler des berufspraktischen Schwerpunkts an mindestens 60 Praxistagen mit berufsorientierenden und berufsbildenden Maßnahmen teil.

SOZIALPÄDAGOGISCHE UNTERSTÜTZUNG

Jede Oberschule erhält eine halbe Stelle für eine sozialpädagogische Fachkraft zur Unterstützung der Lehrkräfte bei der Durchführung berufsorientierender und berufsbildender Maßnahmen. Besonders förderbedürftige Schülerinnen und Schüler werden durch die sozialpädagogischen Fachkräfte in ihrer beruflichen Orientierung unterstützt.

ABSCHLÜSSE, ANSCHLÜSSE UND ÜBERGÄNGE

Die Oberschule vergibt alle Abschlüsse des Sekundarbereichs I und eröffnet ihren Absolventinnen und Absolventen damit eine Vielzahl von Anschlussmöglichkeiten. Am Ende des 10. Schuljahrgangs können an der Oberschule folgende Abschlüsse erworben werden:

  • Erweiterter Sekundarabschluss I, der zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe des allgemein bildenden Gymnasiums sowie eines Beruflichen Gymnasiums berechtigt,
  • Sekundarabschluss I – Realschulabschluss,
  • Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss.
  • Am Ende des 9. Schuljahrgangs kann der Hauptschulabschluss erworben werden.

Der Erwerb eines Abschlusses setzt die erfolgreiche Teilnahme an einer zentralen schriftlichen Abschlussprüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch (zum Erwerb des Hauptschulabschlusses im 9. Schuljahrgang Deutsch und Mathematik) sowie einer mündlichen Prüfung in einem weiteren zugelassenen Prüfungsfach nach Wahl der Schülerin oder des Schülers voraus.

Abhängig vom jeweils an der Oberschule erworbenen Abschluss sind die Schülerinnen und Schüler zum Übergang in eine berufsbildende Schule (z. B. Berufsfachschule, Fachoberschule, Berufliches Gymnasium) oder in die gymnasiale Oberstufe des allgemein bildenden Gymnasiums oder der Gesamtschule berechtigt.


FÜR DIESEN TEXT WURDE ÜBERWIEGEND TEXT AUS DER BROSCHÜRE “DIE OBERSCHULE IN NIEDERSACHSEN” VERWENDET. SIE WIRD VOM NIEDERSÄCHSISCHEN KULTUSMINISTERIUM, REFERAT PRESSE- UND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT, SCHIFFGRABEN 12, 30159 HANNOVER, HERAUSGEGEBEN UND STEHT UNTER WWW.MK.NIEDERSACHSEN.DE IM INTERNET.

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