Fragen und Antworten zur 1:1-Ausstattung mit Tablets

Welche Jahrgänge sind betroffen?
Wir beginnen ab dem Schuljahr 2023/24 mit den Jahrgängen 7 und 8.
Die Schülerinnen und Schüler dieser Jahrgänge benötigen laut Gesamtkonferenzbeschluss zu Schuljahresbeginn verpflichtend ein Tablet als Lernmittel im Unterricht.
In den folgenden Schuljahren wird dann jeweils der 7. Jahrgang entsprechend ausgestattet.

Was für ein Gerät muss angeschafft werden?
Als Lernmittel für den Unterricht ist ein iPad vorgesehen.
Andere Tablets können nicht datenschutzkonform in das Schulnetz eingebunden werden.

Muss ich das Gerät selber kaufen oder beschafft die Schule die iPads?
Die iPads werden von den Eltern beschafft und finanziert; die Schule übernimmt die Bestellung nicht, hat aber die Gesellschaft für digitale Bildung als Dienstleister mit der Beschaffung und Abwicklung der Finanzierung (0%-Finanzierung) beauftragt.
Das ermöglicht, dass Sie bei der Bestellung selber in einem gewissen Rahmen über die Geräte-Ausstattung sowie die Finanzierung entscheiden können.
Außerdem übernimmt die Gesellschaft für digitale Bildung die gesamte Abwicklung bei Service- und Versicherungsfällen.

Wo und ab wann kann ich bestellen?
Das Bestellportal der Gesellschaft für digitale Bildung wird vom 01.05. – 31.05.2024 geöffnet sein, danach sind keine Bestellungen mehr möglich!
Wir werden alle betroffenen Elternhäuser rechtzeitig auf einem Elternabend darüber informieren.

Was kosten die Tablets?
Um für einen gewissen soziale Ausgleich zu sorgen, haben wir uns entschieden, dass einheitliche iPads der jeweils verfügbaren Generation bestellt werden können.
Dabei haben Sie zwischen vier verschiedenen Paketen (jeweils bestehend aus iPad, Schutzhülle, Stift und Versicherung) die Auswahl, die sich nur in Bezug auf den Speicherplatz sowie den mitgelieferten Stift unterscheiden:

Ich weiß nicht, ob ich in der Lage bin, das Tablet zu finanzieren. Gibt es finanzielle Unterstützung?
Sofern Ihr Kind Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe hat, kann es ein iPad vom Schulträger gestellt bekommen.
Hierbei handelt es sich um ein Leihgerät aus dem vorhandenen Bestand, das zurückgegeben werden muss, sobald entweder der Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe entfällt (dieser muss jährlich von Ihnen nachgewiesen werden) oder Ihr Kind die Schule verlässt.
Sollte Ihr Kind keinen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe haben, Sie aber trotzdem (z.B. wegen mehrerer schulpflichtiger Kinder oder eines geringen Einkommens) Schwierigkeiten haben, das Gerät zu finanzieren, senden Sie bitte das folgende Formular an den Förderverein, der dann über eine Bezuschussung beraten wird:

Muss ich ein Tablet anschaffen?
Das Tablet gehört wie auch Taschenrechner oder Arbeitshefte zur Grundausstattung, um an unserer Schule am Unterricht teilzunehmen.
Verfügt Ihr Kind über kein iPad, müssen die Print-Versionen der Schulbücher genutzt werden; außerdem erhält es dann im Unterricht gedruckte Arbeitsblätter und Materialien in Papierform.

Kann mein Kind auch ein eigenes Tablet benutzen?
Ja, die Nutzung eines bereits vorhandenen iPads ist möglich, sofern das Gerät nicht zu alt ist (ca. 2 Jahre).
Privat beschaffte oder bereits vorhandene Geräte müssen registriert werden.
Ohne diese Registrierung kann ein privat angeschafftes Gerät nicht in der Schule genutzt werden.
Die Registrierung wird der IT-Verbund in Uelzen kostenlos durchführen.
Dazu werden die Geräte direkt nach den Sommerferien in der Schule im Sekretariat eingesammelt und zusammen mit den bestellen iPads in der zweiten Schulwoche wieder ausgegeben.
Bevor die Geräte in der Schule abgegeben werden, müssen sie komplett zurückgesetzt werden!
Eine Anleitung hierzu wird bereitgestellt. Wichtige Daten sollten vor dem Zurücksetzen gesichert werden.
Nach der Registrierung können die Geräte in der Schule verwaltet werden.
Dann sind in der Schule z. B. nur bestimmte Apps verfügbar, die im Unterricht benötigt werden.
Außerhalb der Schule können die Geräte wie bisher ohne jede Einschränkung und Kontrolle genutzt werden.

Wann und wie bekommen die Schülerinnen und Schüler ihre Tablets?
Die Tablets werden, wenn sie über die Gesellschaft für digitale Bildung bestellt werden, voraussichtlich noch vor den Sommerferien ausgegeben.

Sind die iPads versichert?
Ja, der in den Bildungspaketen enthaltene Geräteschutz umfasst einen Versicherungsschutz bei Schäden und Diebstahl.
Bitte beachten Sie sie unterschiedlichen Laufzeit-Möglichkeiten der Versicherungen.
Der Versicherungsschutz als Geräteschutz umfasst das iPad, aber nicht das Zubehör wie Stift und Hülle.
Für privat beschaffte iPads oder die Leihgeräte des Landkreises empfehlen wir ausdrücklich den Abschluss einer privaten Versicherung. Meist ist dies in Form einer Erweiterung der Privathaftpflicht möglich.

Wird eine Tastatur benötigt bzw. kann zusätzlich eine Tastatur angeschafft werden?
Eine Tastatur wird nicht benötigt, von einer Anschaffung raten wir ab.

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner