Wichtiges zum Schulalltag

Änderungen der Versetzungsverordnung für das Schuljahr 2020/21

Mit Erlass vom 12.04.2021 gibt es aktualisierte Regelungen zur Versetzungsordnung für das Schuljahr 2020/21.

Für die OBS Ebstorf als jahrgangsbezogene Oberschulen sind insbesondere folgende Regelungen von Bedeutung:

  1. Mit der Note “mangelhaft” oder “ungenügend” bewertete Leistungen in epochalen Fächern im 2.Halbjahr werden bei der Versetzung nicht berücksichtigt und müssen auch nicht ausgeglichen werden.
  2. Im Falle der Nichtversetzung aufgrund von zwei mangelhaften Zensuren (aus dem ersten Halbjahr oder ganzjährigen Fächern) gibt es wie bisher die Möglichkeit einer Nachprüfung.
    Der Zeitraum der Nachprüfung ist bis zum 30.09. verlängert worden, es findet nur eine Prüfung statt.

Der vollständige Erlass kann hier heruntergeladen werden:

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